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Unser AngebotHelfer*in im Gastgewerbe

Dauer

24 Monate

Ort

Die arbeitsmarktorientierte und praxisnahe Ausbildung im BBW Greifswald findet in der öffentlichen Ausbildungscafeteria und im Tagungs- und Freizeitzentrum des BBW Greifswald statt.

Berufsschule

Berufliche Schule des Landkreises Vorpommern­ Greifswald in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Nebenstelle Regionales Berufliches Bildungszentrum Greifswald

Berufsbild und Ausbildung

Helfer*innen im Gastgewerbe führen in Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes meist einfachere oder zuarbeitende Tätigkeiten aus.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Aufstiegsmöglichkeit: Fachkraft im Gastgewerbe

Ausbildungsinhalte
  • Bedienen und Instandhalten der Arbeitsgeräte und Gebrauchsgegenstände
  • Gebräuchliche fremdsprachliche Fachausdrücke
  • Reinigen und Pflegen der Räume und ihrer Ein­richtungen, Wäsche- und Geschirrpflege
  • Lagern und Kontrollieren der Ware
  • Vor- und Zubereiten einfacher Speisen und Getränke
  • Arbeiten am Buffet
  • Servieren von Speisen und Getränken einschließlich Arbeitsvorbereitung
  • Dekorieren von Räumen und Tafeln
  • Zusatzqualifikationen: Mitarbeit bei Bankettveran­staltungen, Vorbereiten von Seminarräumen
Einsatzmöglichkeiten

Ob in Hotels, Gaststätten, im Service, am Büffet oder auf der Hoteletage - die Einsatzmöglichkeiten nach dieser Ausbildung sind vielfältig. Im Anschluss an die Ausbildung bieten sich unterschiedliche Einsatz­möglichkeiten in der Gastronomie und Hotellerie, z.B. in Pensionen oder Kantinen, in Jugendherbergen, in Erholungs-, Kur- und Ferienheimen oder aber die Auf­stiegsmöglichkeit zum/zur Restaurantfachmann/-frau.

Voraussetzungen
  • Belehrungsnachweis lt. Infektionsschutzgesetz
  • FlexibiIität und Belastbarkeit
  • Teamgeist, Kontaktfreudigkeit
  • Freude am Umgang mit Gästen
  • Ein gepflegtes Äußeres, gute Umgangsformen
  • Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst
Praktikum und Prüfung
  • Mehrmaliger Einsatz in Wirtschaftsunternehmen
  • Jobfindungspraktikum zum Erwerb von Zusatzqua­lifikationen und Festigung der Kompetenzen zur Verbesserung der Vermittlungschancen
  • Zwischenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit
  • Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung vor der Industrie- und Handelskammer