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Unser AngebotFachpraktiker*in Küche

Dauer

36 Monate

Ort

Die arbeitsmarktorientierte und praxisnahe Ausbildung findet in modernen Lehr- und Restaurantküchen auf dem Gelände des BBW Greifswald statt.

Berufsschule

Berufliche Schule des Landkreises Vorpommern­ Greifswald in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Nebenstelle BBW Greifswald

Berufsbild und Ausbildung

Fachpraktiker*in Küche ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Ausbildungsinhalte
  • Kennenlernen der zur Verarbeitung gelangenden Nahrungsmittel, sachgemäße Lagerung der Rohstoffe
  • Schälen, Schneiden und Putzen von Kartoffeln, Gemüse, Salaten und Obst (von Hand und mit Maschinen)
  • Ansetzen von Brühen, Fonds und Grundsoßen
  • Zubereiten und Anrichten von Suppen und Soßenableitungen, von Gemüse- und Sättigungsbeilagen
  • Vorbereiten, Zubereiten und Anrichten von Kom­potten und einfachen Desserts
  • Herstellen von einfachen Fisch-, Fleisch- und Ge­flügelgerichten, Auslösen von kleinen Fleischteilen
  • Herstellung bzw. Anrichten von einfachen Salaten und kalten Platten
  • Umgang mit Gästen
  • Zusatzqualifikationen: Arbeiten am Selfcooking Center, Arbeiten nach dem Cook and Chill Verfahren und Mitarbeit an kalten und warmen Büfetts und Banketts
Einsatzmöglichkeiten

Die Einsatzmöglichkeiten nach dieser Ausbildung sind vielfältig. In Hotels, Pensionen, Restaurants und Kanti­nen bieten sich verschiedene Perspektiven.

Voraussetzungen
  • Teamgeist, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein
  • Gute Geschmacks- und Geruchssinne, gute körperliche Kondition aufgeschlossener Umgang mit Menschen
  • Gutes handwerkliches Geschick und gutes technisches Verständnis (bei Arbeiten an Maschinen und Geräten)
  • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit und Wochenenddienst
Praktikum und Prüfung
  • Mehrmaliger Einsatz in Wirtschaftsunternehmen
  • Jobfindungspraktikum zum Erwerb von Zu­satzqualifikationen und Festigung der Kompeten­zen zur Verbesserung der Vermittlungschancen
  • Zwischenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungs­zeit
  • Abschlussprüfung zum Ende der Ausbil­dung vor der Industrie- und Handelskammer